Herr Vitt wird von der IG Hund (http://ig-hund.de) unterstützt und gemeinsam will man notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.
Ein Hoffnungsschimmer, der unsere gemeinsame Unterstützung verdient.
Nur wenige Länder haben noch die Hundesteuer : (Deutschland -Österreich - Schweiz - Niederlande)
Nur in den Bundesländern Saarland - Baden Würtemberg - Bremen - Hamburg und Berlin sind die Kommunen dazu verpflichtet Hundehaltung zu besteuern.
In den anderen Bundesländern besteht keine Hundesteuerpflicht.
Einige Städte z.B. in Hessen haben die Hundesteuer inzwischen ganz abgeschafft.
Die Steuersätze werden von den Kommunen in freier und willkürlicher Selbstentscheidung festgesetzt, wie dies bei keiner anderen Steuerart möglich wäre.Hinzu kommen noch höhere Steuereinnahmen durch eine willkürliche und ungerechtfertigte Auflistung bestimmter ausländischer Rassen, die jederzeit erweitert werden können, wobei hier nicht nur der Hundehalter finanziell hoch belastet wird, hierbei wird zugleich auch sein bis zu diesem Zeitpunkt völlig unauffälliger und liebenswürdiger Familienhund plötzlich als "Kampfhund" deklariert.
Für Beißvorfälle einzelner Hunde, weil in den falschen Händen und größtenteils brutal gequält, gilt ausschließlich unser Strafrecht und die Haftpflichtversicherung des Hundehalters, nicht die Hundesteuer, das wissen die Politiker nur zu genau!
Nur gemeinsam haben wir ein Chance, dass diese Willkür ein Ende findet und die Hundesteuer auch in Deutschland endlich ganz abgeschafft wird!
Hundesteuern:
Es ist ein ständig aktualisiertes Thema: Nun sind die Gemeinden gar auf Hundehalter angewiesen, die Steuern zahlen, weil die Gemeindekassen sich aus vielen Gründen immer mehr leeren. Da sind die städtischen Beamten froh um die sonst doch ungeliebten Hunde samt Halter. Vor allem die "Kampfhunde" werden bekämpft, die Halter zahlen dafür extra. Es gibt aber auch halbswegs vernünftige Beispiele.
Alle Klagen gegen diese einseitige Besteuerung einer Haustierart prallten bisher bei den wohl nicht neutral rechtsprechenden, weil letztlich doch staatsträchtigen Gerichten ab.
Kotbeseitigung als Motiv hat dabei längst ausgedient. Es geht inzwischen auch um die Reduzierung der Hundehaltung. Mal ein bisschen mehr, wie das bei der pekuniären Extrembesteuerung der selbst vom Bundesverwaltungsgericht als höchster Verwaltungs-Instanz als unzulässig beschiedenen "Kampfhundesteuer". Ohne fachliche Grundlage. Das ist ja inzwischen nichts Neues mehr. Es bleibt ein Ärgernis.
Man könnte nun meinen, das Recht auf Hundehaltung sei ein Grundrecht. Aber das Motiv rührt die Steuereintreiber nicht. Bestandsaufnahme einer für die Mehrheit wohl vernachlässigbaren Ungerechtigkeit und Unlogik, selbst fiskalisch. Vom ethischen und biologischen Standpunkt ganz zu schweigen.
Nun ich habe in der Tat soeben auch den Negativbescheid des Verwaltungsgerichtes in Mainz erhalten. Man ist in der Begründung nicht einmal auf das Grundrecht der Gleichstellung eingegangen, vielmehr hat man nur bekannte "Urteile", "Beschlüsse", etc. Kopiert und mit einfachen Worten gesagt, "Das war schon immer so und die anderen machen es, warum soll hier eine Ausnahme gemacht werden" abgetan.
AntwortenLöschenwww.wienstierwelt.de berichtet regelmäßig und hat den Kampf gegen die Hundesteuer aufgenommen.
Ich hoffe ich finde genügend Gleichgesinnte, die mitmachen. Es gibt genügend Argumente die gegen eine Hundesteuer sprechen, das schwierige ist nur die Gerichte zu überzeugen.