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Montag, 2. August 2010

Klage gegen Hundesteuer

Der Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt (http://www.lemotions.de) hat eine Verfassungsklage gegen die Hundesteuer eingereicht. Dr. Vitt hat Büros in Rothenburg, Hamburg und Berlin und da er selbst Hundebesitzer ist bestreitet er die Klage auf eigene Rechnung.
Herr Vitt wird von der IG Hund (http://ig-hund.de) unterstützt und gemeinsam will man notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.
Ein Hoffnungsschimmer, der unsere gemeinsame Unterstützung verdient.

Nur wenige Länder haben noch die Hundesteuer : (Deutschland -Österreich - Schweiz - Niederlande)
Nur in den Bundesländern Saarland - Baden Würtemberg - Bremen - Hamburg und Berlin sind die Kommunen dazu verpflichtet Hundehaltung zu besteuern.
In den anderen Bundesländern besteht keine Hundesteuerpflicht.

Einige Städte z.B. in Hessen haben die Hundesteuer inzwischen ganz abgeschafft.

Die Steuersätze werden von den Kommunen in freier und willkürlicher Selbstentscheidung festgesetzt, wie dies bei keiner anderen Steuerart möglich wäre.
Hinzu kommen noch höhere Steuereinnahmen durch eine willkürliche und ungerechtfertigte Auflistung bestimmter ausländischer Rassen, die jederzeit erweitert werden können, wobei hier nicht nur der Hundehalter finanziell hoch belastet wird, hierbei wird zugleich auch sein bis zu diesem Zeitpunkt völlig unauffälliger und liebenswürdiger Familienhund plötzlich als "Kampfhund" deklariert.
Für Beißvorfälle einzelner Hunde, weil in den falschen Händen und größtenteils brutal gequält, gilt ausschließlich unser Strafrecht und die Haftpflichtversicherung des Hundehalters, nicht die Hundesteuer, das wissen die Politiker nur zu genau!

Nur gemeinsam haben wir ein Chance, dass diese Willkür ein Ende findet und die Hundesteuer auch in Deutschland endlich ganz abgeschafft wird!


Hundesteuern:

Es ist ein ständig aktualisiertes Thema: Nun sind die Gemeinden gar auf Hundehalter angewiesen, die Steuern zahlen, weil die Gemeindekassen sich aus vielen Gründen immer mehr leeren. Da sind die städtischen Beamten froh um die sonst doch ungeliebten Hunde samt Halter. Vor allem die "Kampfhunde" werden bekämpft, die Halter zahlen dafür extra. Es gibt aber auch halbswegs vernünftige Beispiele.

Alle Klagen gegen diese einseitige Besteuerung einer Haustierart prallten bisher bei den wohl nicht neutral rechtsprechenden, weil letztlich doch staatsträchtigen Gerichten ab.

Kotbeseitigung als Motiv hat dabei längst ausgedient. Es geht inzwischen auch um die Reduzierung der Hundehaltung. Mal ein bisschen mehr, wie das bei der pekuniären Extrembesteuerung der selbst vom Bundesverwaltungsgericht als höchster Verwaltungs-Instanz als unzulässig beschiedenen "Kampfhundesteuer". Ohne fachliche Grundlage. Das ist ja inzwischen nichts Neues mehr. Es bleibt ein Ärgernis.

Man könnte nun meinen, das Recht auf Hundehaltung sei ein Grundrecht. Aber das Motiv rührt die Steuereintreiber nicht. Bestandsaufnahme einer für die Mehrheit wohl vernachlässigbaren Ungerechtigkeit und Unlogik, selbst fiskalisch. Vom ethischen und biologischen Standpunkt ganz zu schweigen.

Hier weiterlesen...

Dienstag, 22. Juni 2010

Thüringen führt Rasseliste ein

Die Landesregierung macht ernst mit einem schrittweisen Verbot von Kampfhunden. Sie will die Tiere per Gesetz "langfristig aus Thüringen verbannen".

Dieser Satz gefällt mir besonders gut:
"
Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund genetischer Veranlagung unwiderlegbar vermutet wird..."
unwiederlegbare Vermutungen... jaja... wenns nicht so traurig wäre, würd ich lachen...









Liebe Politiker, liebe Antragsteller,
Statt sinnlose und rassistische Gesetze zu erlassen, kümmern Sie sich doch bitte um die Wurzel des Problems. Diese ist der Hundehalter, nicht die Hunderasse! Ein paar wenige Tipps möchte ich Ihnen auf den Weg geben.


1) Erlassen Sie einen rasseunabhängigen Sachkundenachweis der für jeden Hundehalter verpflichtend ist. Dieser Sachkundenachweis ist vor der Anschaffung eines Hundes zu erbringen, ähnlich einem Führerschein ohne diesen man ja auch kein Auto fahren darf. Ist dieser Sachkundenachweis bestanden und der Hund angeschafft, sollte im Alter von ca. 18 Monaten eine Gehorsamkeitsprüfung eines Rassekundigen abgenommen werden.


2) Menschen, die wegen Gewaltverbrechen vorbestraft sind (gewaltbereite Menschen) sollten keine Hunde halten dürfen.


3) Hundezucht ausschließlich im VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) und FCI (Fédération Cynologique Internationale) möglich machen. (mehr Kontrolle!)


4) Welpenfarmen/Händler verbieten und den Handel unter Strafe setzen.



5) Die Einfuhrbestimmungen für Hunde/Welpen aus dem Ausland drastisch anziehen.


Mit freundlichem Gruß
N. Schwarzenberger